' schrieb:Da müsste ich erstmal checken, ob ich das lizenzrechtlich darf, ich denke nicht!
LG
Torsten
Ich sehe da keine Probleme lizenzrechtlich. Wir liefern öfters fixfertige Installer an Kunden die selber nicht unbedingt eine LabVIEW Lizenz haben und das ist lizenzrechtlich absolut in Ordnung. Vor Jahren war da mal eine Lizenzklausel im Applikationbuilder, dass man die LabVIEW Runtime nicht mitgeben darf ausser man verwendet in der Applikation NI-Hardware. Dann kam die Frage wie das denn sei wenn man eine Applikation macht die nur einen RS-232 Port anspricht, der ja dazumals zumindest, in mindestens einfacher Ausführung schon mit dem Computer mitkommt. Das wurde dann ausdrücklich als Ausnahme auch erlaubt und dann kam die ganze Diskussion wenn man eine Applikation macht die überhaupt keine Hardware verwendet. Schlussendlich hat NI sämtliche Einschränkungen fahren lassen und stand jedem LabVIEW Entwickler mit einer gultigen Lizenz die den Application Builder beinhaltet zu, soviele LabVIEW Executables zu erzeugen und zu distributieren wie er will. Natürlich kann es nicht die Idee sein dass eine einzige Person in der ganzen Welt die ProVersion hat und allen anderen ein Exe macht aber das wird ja wohl auch nicht praktikabel sein.
Dem OP rate ich mal an um zu schauen ob seine Hochschule/Uni nicht vielleicht eine Educational Licence hat. Die beinhaltet so ziemlich alle NI Software auf allen Plattformen und erlaubt die Benützung innerhalb des Unterrichts.
Für Projekte mit kommerziellem Charakter (also Hochschul-Research im Auftrag eines externen Kunden) sind diese Lizenzen allerdings nicht gedacht. Da brauchts dann schon eine richtige Lizenz.
Rolf Kalbermatter